Änderungen zur Abrechnung

Ab sofort gelten neue Regelungen zur Abrechnung!

ÜL-Abrechnungen sind mit dem entsprechenden Formblatt vorzunehmen. Eine Barauszahlung wird nicht mehr vorgenommen. Kostenerstattungen von bereits gezahlten Rechnungen sind durch entsprechenden Antrag einzureichen.

Es erfolgt dann immer eine Überweisung auf das Bankkonto.

Die Formulare sind auf unserer Formularseite zu finden!

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